In Anbetracht der Anzahl an Staaten, auf welche sich der einheitliche Patentschutz erstreckt, erscheinen vor allem die Jahresgebühren für die ersten 10 Jahre als moderat und angemessen. Die im Amtsblatt April 2022 des Europäischen Patentamtes veröffentlichte Gebührenordnung zum einheitlichen Patentschutz geben die Jahresgebühren für das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, jeweils gerechnet vom Anmeldetag der zugehörigen europäischen Patentanmeldung, wie folgt an:
– für das 2. Jahr 35,00 EUR
– für das 3. Jahr 105,00 EUR
– für das 4. Jahr 145,00 EUR
– für das 5. Jahr 315,00 EUR
– für das 6. Jahr 475,00 EUR
– für das 7. Jahr 630,00 EUR
– für das 8. Jahr 815,00 EUR
– für das 9. Jahr 990,00 EUR
– für das 10. Jahr 1 175,00 EUR
– für das 11. Jahr 1 460,00 EUR
– für das 12. Jahr 1 775,00 EUR
– für das 13. Jahr 2 105,00 EUR
– für das 14. Jahr 2 455,00 EUR
– für das 15. Jahr 2 830,00 EUR
– für das 16. Jahr 3 240,00 EUR
– für das 17. Jahr 3 640,00 EUR
– für das 18. Jahr 4 055,00 EUR
– für das 19. Jahr 4 455,00 EUR
– für das 20. Jahr 4 855,00 EUR
Die Zuschlagsgebühr für eine verspätete Zahlung beträgt übrigens 50 % der verspätet gezahlten Jahresgebühr.

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